Redaktion

Woher unser Wissen kommt.
Und woher nicht.

DJ-Wissen kursiert im Netz überwiegend als Behauptung: Ein Forenpost zitiert ein Video, das Video zitiert einen Blog, der Blog zitiert niemanden. Wir arbeiten gegen diese Kette. Diese Seite legt offen, welche Quellen wir überhaupt zulassen — und welche wir bewusst ausschließen.

Wo wir gerade stehen

Diese Zahlen stehen nicht als Text auf der Seite — sie werden bei jedem Build aus dem Register und den Lerninhalten selbst gezählt. Sie können also nicht zu unseren Gunsten veralten.

114
Quellen im Register
108
davon Primärquellen
3430
Aussagen mit Quellenangabe
115
Lektionen mit Kennzeichen

Einordnung, damit die Zahlen nicht größer wirken als sie sind: Wir stehen am Anfang. Der weitaus größte Teil unserer Lerninhalte ist Handwerks- und Übungswissen, das nach den Regeln oben gar keinen Beleg braucht. Belegpflichtig ist der harte Kern — Zahlen, Specs, Menüpfade, Rechtslage —, und den arbeiten wir Stück für Stück ab. Was noch nicht belegt ist, tragen wir auch nicht als Tatsache vor.

Nicht jeder Satz braucht eine Fußnote

„Setz Effekte sparsam ein“ ist Handwerkslehre, keine Tatsachenbehauptung. Dafür eine wissenschaftliche Quelle zu erfinden wäre falsche Autorität — und genau der Vertrauensbruch, den wir vermeiden wollen. Deshalb unterscheiden wir drei Arten von Aussagen mit unterschiedlicher Belegpflicht.

Fakt

Überprüfbare Aussagen über die Welt: Zahlen, Preise, technische Angaben, Menüpfade, Dateiformate, Rechtslage.

Braucht mindestens eine Primärquelle oder Fachliteratur. Bei Recht und Gesundheit ausschließlich Primärquellen.

Praxis

Handwerks- und Erfahrungswissen: „Lern Beatmatching, bevor du Sync benutzt.“ Lehrmeinung, keine Tatsachenbehauptung.

Eine Quelle genügt — oder wir kennzeichnen es offen als Einschätzung unserer Redaktion.

Didaktik

Motivation, Ansprache, Übungsanleitungen: „Diese Phase kostet dich zwei bis drei Tage.“

Braucht keinen Beleg — darf aber keine Faktenaussage einschmuggeln. Ein automatischer Test achtet darauf.

Welche Quellen wir zulassen

Wir führen ein festes Register. Was nicht darin steht, wird nicht zitiert — und was wir nicht zitieren können, behaupten wir nicht als Tatsache.

Primärquelle

Primärquelle

Der Urheber der Sache selbst. Wer über einen Controller schreibt, zitiert den Hersteller. Wer über GEMA schreibt, zitiert die GEMA.

Typische Vertreter: Hersteller-Handbücher, Gesetzestexte, GEMA-Tarife, Audio-Normen, Plattform-AGB

Fachliteratur

Fachliteratur & Institutionen

Etablierte Literatur und öffentliche Stellen. Immer Sekundärliteratur — sie referiert über etwas, deshalb nie Tier A.

Typische Vertreter: Fachbücher mit ISBN, wissenschaftliche Paper mit DOI, IHK, Verbraucherzentrale

  • Dance Music Manual
    Focal PressFachbuch2024-09-12abgerufen 03.08.2026

    5. Auflage (2024). ⚠️ Der Recherchebericht vom 2026-08-10 hat in der 4. Auflage (2019) nachgeschlagen — die Seitenzahlen in den Code-Kommentaren beziehen sich darauf und gelten fuer diese Auflage NICHT. Belegt sind daraus: BPM-Definition (Kap. 16), Genre-Tempi House/Techno/Drum & Bass/Trance (Kap. 27-32), Pegelsummierung bei Bass (Kap. 17) und ausdruecklich, dass es KEINE universellen LOW/MID/HIGH-Grenzen gibt (Kap. 34). Link zeigt auf einen Buchgroßhändler, sollte auf die Verlagsseite wechseln.

  • The Mixing Engineer's Handbook
    Bobby Owsinski Media GroupFachbuch2025-10-06abgerufen 03.08.2026

    6. Auflage.

  • How To DJ (Properly)
    Bantam PressFachbuch2006-11-20abgerufen 03.08.2026
  • Unlocking the Groove: Rhythm, Meter, and Musical Design in Electronic Dance Music
    Indiana University PressFachbuch2006-11-15abgerufen 10.08.2026

    Belegt die Definition von Four-on-the-Floor (S. 78), NICHT dessen historischen Ursprung. Erhoben über den Recherchebericht vom 2026-08-10.

  • Preisvergleich DJ-Controller (Deutschland)
    GeizhalsFachmediumabgerufen 12.08.2026

    Deutsche Händlerpreise, erhoben 2026-08-12: DDJ-FLX4 ab ca. 295 €, DDJ-REV1 ab ca. 256 €, DDJ-FLX2 ab ca. 156 €. Straßenpreise, keine Herstellerangaben — deshalb im Text durchgehend „ca.“.

Fachmedium

Fachmedien

Redaktionell geführte Branchenmedien mit Impressum. Reicht für Markt- und Praxisaussagen — nie für Recht, Gesundheit oder harte technische Angaben.

Typische Vertreter: Fachmagazine und -portale der DJ- und Audio-Branche

  • Loudness Targets For Streaming Platforms
    Mastering The MixFachmediumabgerufen 10.08.2026

    Fachmedium mit Impressum. Belegt Lautheits-Zielwerte für Plattformen OHNE eigene Veröffentlichung (YouTube, Club Play). Widerspricht bei SoundCloud der Primärquelle — dort gilt SoundCloud selbst.

Was wir nicht als Quelle akzeptieren

  • Foren und Reddit
  • YouTube-Tutorials ohne eigene Belege
  • Wikipedia (nur als Sprungbrett zu den dort genannten Quellen)
  • andere DJ-Kurse
  • Produktbeschreibungen aus Shops
  • Blogs ohne Impressum
  • Ausgaben von KI-Systemen

KI-Systeme sind für uns Rechercheassistenten, keine Quelle — auch dann nicht, wenn die Antwort überzeugend klingt. Und wir übernehmen keine Zitate aus zweiter Hand: Wer „X schreibt, dass Y sagt“ findet, macht Y auf.

Wie oft wir nachprüfen

Ein Preis von vor zwei Jahren ist keine Quelle, sondern eine Erinnerung. Jede Quelle bekommt deshalb ein Verfallsdatum. Läuft es ab, schlägt unsere automatische Prüfung an, bevor jemand die veraltete Angabe liest.

Preise und Plattform-Konditionenalle 6 Monate
Software-Verhalten und Menüpfadealle 12 Monate
Rechtslage und GEMA-Tarifealle 12 Monate
Hardware-Spezifikationenalle 36 Monate
Musiktheorie, Akustik, Physikzeitlos

Nächste fällige Wiedervorlage im Register: 02/2027. Danach meldet sich unsere automatische Prüfung, solange die Quelle nicht neu eingesehen wurde.

Wie diese Seite entsteht — mit KI, aber quellengebunden

Große Teile von DJLearn — Texte, Programmcode und Übersetzungen — entstehen mit Hilfe von KI-Sprachmodellen (Claude von Anthropic), gesteuert und abgenommen vom Betreiber. Wir sagen das offen, weil es zwei Fragen aufwirft, die eine ehrliche Antwort verdienen: Woher weiß der Text, was er behauptet? Und was passiert dabei mit deinen Daten?

Zur ersten Frage: Kein Satz darf aus dem Modell selbst stammen. Eine Tatsachenbehauptung — eine Zahl, eine Einheit, eine Modellnummer — muss auf einen Eintrag im Quellenregister zeigen, und dieser Eintrag muss von einem Menschen geöffnet und im Original nachgelesen worden sein. Das ist keine Absichtserklärung, sondern eine automatische Prüfung vor jeder Veröffentlichung: Neuer Inhalt mit einer Zahl und ohne Beleg lässt den Bau scheitern. Und ein Gerät ohne Herstellerquelle steht als „Beleg offen“ in der Liste, statt sich als belegt auszugeben.

Zur zweiten Frage: Die KI arbeitet am Quelltext und an den Inhalten dieser Seite — nicht an deinem Konto. Die laufende Seite ruft keinen KI-Dienst auf; kein Lernfortschritt, keine Wunschliste, keine E-Mail-Adresse verlässt sie in diese Richtung. Was die Datenschutzerklärung dazu festhält, steht dort in Abschnitt 17.

Findest du trotzdem einen Fehler, ist es unser Fehler — nicht der des Modells. Schreib uns; wir prüfen die Quelle und korrigieren die Seite.

Das „Quellen geprüft“-Kennzeichen

Eine Lektion trägt dieses Kennzeichen nur, wenn zwei Dinge gleichzeitig zutreffen: Sie wurde redaktionell gegen ihre Quellen abgeglichen, und jede einzelne Faktenaussage darin ist belegt. Alles andere bleibt ohne Kennzeichen — ein halb gedecktes Vertrauenssignal wäre schlimmer als gar keins, weil man aufhört zu prüfen, sobald man ein Siegel sieht.

Fehler gefunden? Schreib uns über die Kontaktdaten im Impressum. Korrekturen an Fakten sind uns lieber als ein gutes Gefühl.