Recht9 Min. LesezeitStand September 2026

Kleinunternehmer als DJ:
keine Umsatzsteuer — und sonst alles.

Das erste bezahlte Booking wirft drei Fragen auf, die nichts mit Musik zu tun haben: Muss ich Umsatzsteuer nehmen, wie sieht eine Rechnung aus, und muss ich das irgendwo anmelden? Alle drei stehen im Gesetz, und diese Seite nennt bei jeder den Paragrafen. Eine vierte Frage steht auch im Gesetz, aber ihre Antwort nicht — und die ist der Grund, warum diese Seite mit einem Gang zum Finanzamt endet.

Kurz gesagt

Kleinunternehmer heisst nur: keine Umsatzsteuer — solange dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25 000 Euro und im laufenden Jahr 100 000 Euro nicht überschreitet. Deine Rechnung braucht trotzdem alle Pflichtangaben, und statt Steuersatz und Steuerbetrag steht darauf der Hinweis auf die Steuerbefreiung. Die Einnahme ist Einkommen, auch wenn es ein einziger Abend war. Ob dein Auflegen ein Gewerbe ist oder ein freier Beruf, entscheidet nicht du — und davon hängt ab, ob du es beim Anfangen anzeigen musst. Das ist die eine Frage, mit der du zum Finanzamt gehst, bevor du das erste Booking annimmst. Stand: September 2026, keine Rechtsberatung.

Warum Kleinunternehmer nicht steuerfrei heisst

Die Kleinunternehmerregelung steht im Umsatzsteuergesetz, und sie regelt genau das: Umsatzsteuer. Dein Umsatz ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet. Das ist kein Antrag und kein Status, sondern eine Folge deiner Zahlen — und der Gesamtumsatz ist alles, was du vereinnahmst, nicht nur die Gagen.

Über die Einkommensteuer sagt der Paragraf nichts, und das Einkommensteuergesetz ist an dieser Stelle deutlich: Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind auch dann steuerpflichtig, wenn die Tätigkeit nur vorübergehend ist, und ein Gewerbebetrieb liegt auch vor, wenn die Gewinnerzielung nur Nebenzweck ist. Ein bezahlter Abend im Jahr ist also Einkommen — egal, unter welchen der beiden Paragrafen er fällt.

Die vier Regelungen, die dein erstes Booking berühren

Jede steht in einem anderen Gesetz, und jede beantwortet eine andere Frage. Die vierte stellt eine, die sie nicht beantwortet.

RegelungWas sie regeltWas das für dein erstes Booking heisst
Kleinunternehmer (UStG)Ob du Umsatzsteuer nehmen musstNein, solange dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25 000 Euro und im laufenden Jahr 100 000 Euro nicht überschreitet. Die Gage, die du nennst, ist dann der Betrag, den der Veranstalter zahlt — ohne „plus Mehrwertsteuer“.
Rechnung (UStG)Was auf der Rechnung stehen mussName und Anschrift beider Seiten, Steuernummer, Datum, fortlaufende Nummer, Art und Umfang der Leistung, Zeitpunkt, Entgelt — und statt Steuerbetrag der Hinweis auf die Steuerbefreiung. Wie das Dokument heisst, ist egal; was drinsteht, nicht.
Gewerbeanzeige (GewO)Wann ein Gewerbe angezeigt werden mussGleichzeitig mit dem Beginn, bei der zuständigen Behörde — und erneut bei Verlegung, Wechsel des Gegenstands, Namensänderung und Aufgabe. Gilt nur, wenn dein Auflegen ein Gewerbe IST; siehe die vierte Zeile.
Einkünfte (EStG)Ob es Einkommen ist — und welchesEinkommen ist es in jedem Fall: aus selbständiger Arbeit auch bei vorübergehender Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb auch bei Gewinn als Nebenzweck. Welche der beiden Sorten das Auflegen ist, sagt keiner der beiden Paragrafen — das klärst du vor dem ersten Booking mit dem Finanzamt.

Die Frage, die nicht auf dieser Seite beantwortet wird

Ist ein DJ Freiberufler oder Gewerbetreibender? Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes zählt die „selbständig ausgeübte künstlerische Tätigkeit“ zu den freien Berufen. Paragraf 15 definiert den Gewerbebetrieb als selbständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr — die kein freier Beruf ist. Beide Paragrafen stehen nebeneinander, und keiner sagt, auf welche Seite Auflegen gehört.

Das entscheidet im Einzelfall das Finanzamt, und daran hängt alles Weitere: die Gewerbeanzeige, die Gewerbesteuer, die Kammer. Wir könnten hier eine Meinung hinschreiben — sie wäre genau die Sorte Behauptung, die auf einer Geldseite am meisten Schaden anrichtet. Deshalb steht hier stattdessen der Gang zum Finanzamt oder zur Steuerberatung, einmal, vor dem ersten Booking. Danach weisst du, welche der vier Regelungen für dich gilt.

Vom ersten bezahlten Gig zur ersten Rechnung in 5 Schritten

Vier der fünf Schritte stehen im Gesetz. Der zweite steht in keinem — und ist der, den die meisten überspringen.

1

Die beiden Grenzen prüfen

Vorjahr höchstens 25 000 Euro Gesamtumsatz, laufendes Jahr höchstens 100 000 Euro — dann sind deine Umsätze von der Umsatzsteuer befreit. Gesamtumsatz heisst: alle vereinnahmten Entgelte zusammen, nicht nur die aus dem Auflegen.

2

Die Frage freiberuflich oder gewerblich klären — nicht allein

Das ist die eine Frage auf dieser Seite, die du nicht selbst beantworten kannst, und von ihr hängt der nächste Schritt ab. Finanzamt oder Steuerberatung, einmal, vor dem ersten Booking. Danach weisst du, welche Behörde dich kennen muss.

3

Wenn Gewerbe: beim Anfangen anzeigen

Die Gewerbeordnung verlangt die Anzeige bei der zuständigen Behörde gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs — und noch einmal, wenn du den Betrieb verlegst, den Gegenstand wechselst, den Namen änderst oder aufgibst.

4

Die Rechnung mit allen Pflichtangaben schreiben

Name und Anschrift von dir und dem Veranstalter, deine Steuernummer, Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, der Zeitpunkt des Auftritts, das Entgelt — und statt Steuersatz und Steuerbetrag der Hinweis, dass eine Steuerbefreiung gilt. Das ist Paragraf 14 Absatz 4, und ein Zettel mit „Gage 400 Euro“ erfüllt ihn nicht.

5

Die Einnahme für die Einkommensteuer festhalten

Kleinunternehmer befreit nur von der Umsatzsteuer. Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind laut Gesetz auch dann steuerpflichtig, wenn die Tätigkeit nur vorübergehend ist; und ein Gewerbebetrieb liegt auch vor, wenn Gewinn nur Nebenzweck ist. Ein einzelner bezahlter Abend ist also Einkommen — notiere Datum, Veranstalter und Betrag.

Fehler, die Geld oder Ärger kosten

Kleinunternehmer mit steuerfrei verwechseln

Die Regelung steht im Umsatzsteuergesetz und befreit von der Umsatzsteuer. Das Einkommensteuergesetz nennt Einkünfte aus selbständiger Arbeit ausdrücklich auch dann steuerpflichtig, wenn die Tätigkeit nur vorübergehend ist. Ein Abend im Jahr ist Einkommen.

Steuersatz und Steuerbetrag auf die Rechnung schreiben, obwohl die Befreiung gilt

Die Pflichtangabe verlangt für den Fall der Steuerbefreiung einen Hinweis auf sie — nicht einen Steuerbetrag. Wer trotzdem 19 Prozent ausweist, hat eine Rechnung, die dem Gesetz widerspricht, und einen Veranstalter, der die Zahl für bare Münze nimmt.

Den Verzicht unterschreiben, ohne die fünf Jahre zu kennen

Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, tut das laut Gesetz unwiderruflich und für mindestens fünf Kalenderjahre. Der Vorsteuerabzug für den einen Controller ist die Rechnung für ein Jahr; die Bindung gilt für fünf.

Die Gewerbeanzeige nachholen wollen

Das Gesetz sagt „gleichzeitig“ mit dem Beginn — nicht nach dem dritten Gig, wenn klar ist, dass es weitergeht. Wer noch nicht weiss, ob er ein Gewerbe hat, klärt das VOR dem ersten Booking, nicht danach.

Sich selbst zum Künstler erklären

Dass Auflegen künstlerisch sei und deshalb freiberuflich, ist eine Einschätzung — und nicht deine. Beide Paragrafen stehen im Gesetz, die Zuordnung steht dort nicht. Ein Finanzamt, das anders entscheidet, entscheidet rückwirkend.

Bevor die Rechnung rausgeht

Die Pflichtangaben aus Paragraf 14 Absatz 4, auf ein Booking übersetzt. Fehlt eine, kommt die Rechnung zurück — im besten Fall.

  • Beide Namen, beide Anschriften

    Deine und die des Veranstalters — vollständig, nicht der Clubname allein.

  • Steuernummer, Datum, fortlaufende Nummer

    Die Nummer vergibst du einmalig — die zweite Rechnung heisst nicht wieder 1.

  • Leistung, Umfang und Zeitpunkt

    „DJ-Set, vier Stunden, am 21.11.“ — nicht „Auftritt“. Das Datum des Gigs ist der Zeitpunkt der Leistung.

  • Entgelt und der Hinweis auf die Steuerbefreiung

    Der Betrag, und statt Steuersatz und Steuerbetrag der Satz, dass für die Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

  • Eine Kopie für dich

    Der Betrag ist Einkommen und gehört in deine Aufzeichnung — Datum, Veranstalter, Summe.

⚠️ Stand September 2026 — Orientierung, keine Rechtsberatung. Jede Aussage auf dieser Seite stammt aus dem Wortlaut des jeweiligen Paragrafen, den wir im Volltext gelesen haben, oder aus der Selbstbeschreibung der Künstlersozialkasse. Was NICHT daraus folgt und hier deshalb fehlt: ob dein Auflegen künstlerisch im Sinne des Gesetzes ist, was nach dem Überschreiten der Grenzen gilt, wie hoch Gewerbesteuer oder Einkommensteuer für dich ausfallen und ob die KSK dich aufnimmt. Das sind Fragen an dein Finanzamt, eine Steuerberatung oder die KSK selbst — und die Beträge in den Gesetzen ändern sich; das Datum oben sagt, für wann wir gelesen haben.

Häufige Fragen

Muss ich als DJ ein Gewerbe anmelden?

Wenn dein Auflegen ein Gewerbe ist, ja — und zwar beim Anfangen, nicht später: Die Gewerbeordnung verlangt die Anzeige bei der zuständigen Behörde „gleichzeitig“ mit dem Beginn. Ob es eines ist, entscheidet die Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und freiem Beruf, und die steht nicht in dieser Antwort: Das Einkommensteuergesetz zählt die künstlerische Tätigkeit zu den freien Berufen, definiert den Gewerbebetrieb aber gerade als das, was kein freier Beruf ist. Welche Seite auf dich zutrifft, klärst du mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung — bevor du die Frage selbst beantwortest.

Was heisst Kleinunternehmer genau?

Dass deine Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind, solange dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet — so steht es in Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes. Es ist keine Rechtsform und kein Status, den du beantragst, sondern eine Folge deiner Zahlen. Und es betrifft nur die Umsatzsteuer: Über die Einkommensteuer sagt der Paragraf nichts.

Schreibe ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf die Rechnung?

Nein — an die Stelle von Steuersatz und Steuerbetrag tritt ein Hinweis, dass für die Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Das ist Nummer 8 der Pflichtangaben in Paragraf 14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes. Alle anderen Pflichtangaben bleiben: Name und Anschrift beider Seiten, deine Steuernummer, Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, ihr Zeitpunkt und das Entgelt.

Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr über 25 000 Euro komme?

Für das laufende Jahr zunächst nichts, solange du unter 100 000 Euro bleibst — die Befreiung knüpft an zwei Grenzen: 25 000 Euro für das Vorjahr und 100 000 Euro für das laufende Jahr. Was gilt, sobald eine der beiden gerissen ist, regelt das Gesetz an anderer Stelle, und das behandeln wir hier nicht. Wer in die Nähe kommt, spricht vorher mit dem Finanzamt, nicht nachher.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, mit einer Erklärung gegenüber dem Finanzamt — und das Gesetz nennt sie ausdrücklich unwiderruflich und bindend für mindestens fünf Kalenderjahre. Die Frist dafür läuft bis zum letzten Tag des Februars im zweiten Jahr nach dem Besteuerungszeitraum. Wer das wegen des Vorsteuerabzugs für den Controller erwägt, rechnet vorher fünf Jahre durch, nicht eine Anschaffung.

Was ist die Künstlersozialkasse, und gilt sie für mich?

Die Künstlersozialkasse setzt das Künstlersozialversicherungsgesetz um; ihr Auftrag ist, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung geniessen wie Arbeitnehmer — so beschreibt sie es selbst. Ob DU aufgenommen wirst, hängt daran, ob dein Auflegen als künstlerische Tätigkeit gilt, und das beantwortet die KSK im Aufnahmeverfahren, nicht diese Seite. Rechne nicht damit, bevor der Bescheid da ist.

Erst spielen können

Eine saubere Rechnung braucht einen Abend, der sie wert war

Die Rechnung ist der letzte Schritt eines Abends, nicht der erste. Was davor kommt — ein Set, das den Veranstalter wieder anrufen lässt —, lernst du hier, kostenlos.

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Kurz erklärt — jeder Begriff führt ins Glossar.

Quellen

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Quellen (6)Geprüft 09/2026

Stand: 17.09.2026. Rechtliche Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung — im Zweifel eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Urheberrecht fragen.